Liebe Schulgemeinschaft,
hier die neuste Schulmail:
Das wichtigste:
Maskenpflicht:
Bis Samstag, 2. April
2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum
Tragen einer Maske in all
en Innenräumen der Schule vorsehen. Danach
endet diese Pflicht.
Testungen:
Für Nordrhein-Westfalen hat
die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den
Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen
Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Hendrix
Hier die ganze Schulmail:
>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben hat der Deutsche Bundestag über eine wichtige Änderung des
Infektionsschutzgesetzes entschieden. Diese Entscheidung wird auch
Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen haben, über
die ich Sie hiermit aktuell informieren möchte.
Nach dem heute im Deutschen Bundestag gefassten Beschluss werden ab dem
20. März 2022 u.a. folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
gelten:
1. Maskenpflicht in den Schulen
Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage
für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen
bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20.
März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor.
Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch
unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung
und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch
Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine
medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche
Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften
(Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken.
Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April
2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die
Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung
weitergelten.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben
erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum
Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden
Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April
2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum
Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach
endet diese Pflicht.
Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch
jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen
Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu
tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen
weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe
gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das
Tragen einer Maske durchzusetzen.
2. Fortsetzung schulischer Testungen
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch
weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat
die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den
Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen
Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben
auch die Kultusministerinnen und -minister der Länder schon am 10.
März 2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen
vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu
verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge
behalten wird. Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle
Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und
die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.
Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum
Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der
Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses
wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den
Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine
unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
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