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Schulbetrieb am 28.04.2021

Aktualisiert: 27. Apr. 2021

Liebe Schulgemeinschaft,


eine neue Mitteilung der Stadt Essen erreichte uns nun:


Zusammenfassung, die originale Email finden sie unten.

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konkret bedeutet das ab Mittwoch, den 28.04.2021:



Klasse 5 - 9 gehen zurück ins Distanzlernen, Logineo LMS und alfaview Nutzung.


​​​​​Klasse 10 Präsenzunterricht im Wechselmodell.


Eine Notbetreuung wird nur in dringenden und begründeten Fällen angeboten. Bitte benutzen sie das Anmeldeformular des Schulministeriums.


Alle weiteren Regelungen bleiben bestehen.


Es dürfen nur noch im Notfall Schülerinnen und Schüler zwecks Materialabholung zur Schule bestellt werden!


Hierbei gilt:


1.) Abholung nur kontaktlos auf dem Schulhof.

2.) Die Übergabe und Organisation ist durch den bestellenen LehrerIn durchzuführen.

3.) Der/die bestellende LehrerIn muss anwesend sein.


Email der Stadt Essen, vom 26.04.2021:


"Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter, das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist seit dem 23. April 2021 in Kraft. Die darin verankerte bundeseinheitliche Corona-Notbremse sieht auch Veränderungen im schulischen Bereich vor. Ab einer regionalen Inzidenz von 165 gilt der Distanzunterricht. Ausschließlich Abschlussklassen, Förderschulen und die pädagogische Betreuung sind davon ausgenommen. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die „Notbremse“ tritt am übernächsten Tag in Kraft. Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Inzidenzwertes der Stadt Essen findet die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht ab Mittwoch, den 28.04.2021, statt. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung wieder zum Wechselunterricht zurück. Hierzu erhalten Sie dann rechtzeitig eine gesonderte Information.


„Fällt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück."


An Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, die nach § 9 Absatz 1 als Ganztagsschulen geführt werden, kann auch bei einem Inzidenzwert, der höher als 165 liegt, der Präsenzunterricht fortgeführt werden. Im Hinblick auf diese „kann-Regelung“ wird seitens der Schulaufsicht des Schulamtes für die Stadt Essen aktuell mit der Bezirksregierung eine abgestimmte Regelung angestrebt. Nach erfolgter Rückmeldung durch die Bezirksregierung erfolgt für die betroffenen Schulstandorte eine weitere Information.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen hier im Fachbereich Schule gerne zur Verfügung bzw. verweise ich in diesem Zusammenhang auf den nachstehenden Link zur FAQ-Liste

Ich wünsche Ihnen allen trotz oder gerade wegen der aktuellen Änderungen einen guten Start und verlieren Sie nicht Ihren Optimismus.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


Ralf Groh

Stadt Essen

Der Oberbürgermeister"



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