Neuigkeiten an der RSZ 24.06.22
Aktualisiert: vor 15 Stunden
24.06.2022
Liebe Schulgemeinschaft,
noch sind Plätze frei:
Anmeldung zum Ferienprogramm:
https://raaverein.limesurvey.net/595976?lang=de
Der RAA Verein NRW e.V. und das Kommunale Integrationszentrum Essen
bieten in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt Essen und mit Ihrer Schule ein für Sie kostenfreies schulisches Ferienprogramm an.
Erfahrene und qualifizierte studentische Honorarkräfte werden die Schüler*innen bei der Wiederholung und Vertiefung der Unterrichtsinhalte, vor allem in den Hauptfächern, unterstützen. Die Förderung findet in Kleingruppen in der Schule Ihres Kindes statt. Die Gruppen bestehen aus 8-12 Schüler*innen.
Beispielhafter Tagesablauf:
10:00 Uhr Ankunft und Lockerungsübungen
10:30 Uhr Lernzeit
12:00 Uhr Mittagspause
12:30 Uhr Lockerungsübungen
13:00 Uhr Lernzeit
14:00 Uhr ENDE
Viele Grüße
RSZ
23.06.2022
Sehr geehrte Schulgemeinschaft,
folgende wichtige Informationen schon vor dem neuen Schuljahr:
Die Nachprüfungen finden statt am:
08.08.2022 und 09.08.2022.
Die Schülerinnen und Schüler werden von den Klassenlehrer:innen informiert.
Der erste Schultag ist am:
10.08.2022
Beginn für die Klassen 6 bis 10 um 8.00 Uhr.
Beginn für die Klasse 5 um 10 Uhr.
Eine Materialliste können sie hier ansehen.
Weitere Informationen folgen.
02.06.2022
Sehr geehrte Schulgemeinschaft,
an folgenden Tagen finden an der RSZ Kurzstunden statt. Unterrichtsende: 11.45 Uhr.
03.06.2022
07.06.2022 ab der 3 Stunde Kurzstunden. Unterrichtsende 12.30
14.06.2022 Kurzstunden, Unterrichtsende um 11.45 Uhr
Viele Grüße
RSZ
19.05.2022
Das Sekretariat ist heute eingeschränkt erreichtbar. Krankheitsfall.
Krankmeldungen bitte online oder direkt an die Klassenleitungen.
die IPAD Kontrolle steht an. Bitte lassen sie die ausgeliehenen IPADs durch die Klassenlehrer:innen kontrollieren.
Die IPADs können dann entweder verlängert werden oder eine Rückgabe kann erfolgen.
09.05.2022
Wir bedanken uns bei der Feuerwehr und Polizei.
Heute findet der Crash Kurs NRW an unserer Schule statt.
Dieses Thema ist ein Thema für das eigene Leben!
Wir sind froh für solche Angebote.
Passt auf euch auf!
Eure RSZ
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Crash Kurs NRW: Realität erfahren. Echt hart.
„Crash Kurs NRW“ ist ein Verkehrsunfallpräventionsprogramm für junge Erwachsene, bei dem u. a. die Polizei NRW die Bildungseinrichtungen im Rahmen ihrer Mobilitätserziehung unterstützt. Das Programm richtet sich speziell an Jugendliche der 10. und 11. Jahrgangsstufe sowie an Berufsschülerinnen und Berufsschüler.
08.04.2022
Die RSZ wünscht schöne und erholsame Osterferien.
Der Unterricht beginnt wieder am 25.04.2022.
04.04.2022
Das Sekretariat ist weiterhin nicht erreichbar.
Bitt nutzen sie für Krankmeldungen das Onlineformular. Wenden sie sich bei Fragen bitte direkt an die Klassenteams, Emailadressen finden sie auf der Homepage.
Ebenso können sie die Schulemailadresse:
100028 at schule.nrw.de
nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
28.03.2022
Online-Krankmeldungen sind nun per Formular möglich.
Ebenso die Anforderung von Schulbescheinigungen.
Bitte folgenden sie dem Link.
27.03.2022
Sehr geehrte Schulgemeinschaft,
leider ist wieder mit erhöhtem Unterrichtsausfall an der RSZ zu rechnen.
Derzeit befinden sich sich einige Kolleginnen und Kollegen im Krankstand.
Zudem ist die Klasse 10a auf Klassenfahrt.
Wir bitte um ihr Verständnis. Leider haben wir derzeit keine Alternativen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre RSZ
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21.03.2022
Liebe Erziehungsberechtigte,
die Aufnahmebestätigungen werden heute in die Dienstpost gegeben. Es werden alle Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz an der RSZ bekommen!
Wir freuen uns auf euch!
Viele Grüße
Eure RSZ
20.03.22
Liebe Schulgemeinschaft,
hier die neuste Schulmail:
Das wichtigste:
Maskenpflicht:
Bis Samstag, 2. April
2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum
Tragen einer Maske in all
en Innenräumen der Schule vorsehen. Danach
endet diese Pflicht.
Testungen:
.Für Nordrhein-Westfalen hat
die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den
Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen
Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Hendrix
18.03.2022
Das Sekretariat ist immer noch erkrankt und nicht erreichbar.
16.03.2022
Das Sekretariat ist immer noch erkrankt und nicht erreichbar.
15.03.2022
Das Sekretariat ist immer noch erkrankt und nicht erreichbar.
14.03.2022
Der Baubus ist da!
Das Sekretaritat ist heute nicht erreichbar.
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08.03.2022
Liebe Schulgemeinschaft,
seit Montag, den 07.03.2022 läuft unser neuer Stundenplan. Nächste Änderungen sind erst zum Mai (Neueinstellungen) zu erwarten.
Weiterhin laufen die ersten AG´s im Nachmittagsbereich an:
Unsere Schülerinnen und Schüler dürfen nun an AG´s mit den Themen:
- Schülerzeitung
- Karate
- Glück /Lebensberatung
- Sport-AG "Spiele aus aller Welt"
teilnehmen.
Viele Grüße
Eure
RSZ
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24.02.22
Der neue Schulbrief der Schulleitung zum 2.Halbjahr 2021/2022
20.02.22
Liebe Schulgemeinschaft,
die Arbeiten an einer neuen Stundenplan Version, 2.0, haben begonnen. Nachdem der Start in das neue Schuljahr gesichert wurde, wird nun ein neues Stundenplan erstellt.
Ziel Unterrichtsbeginn ab der ersten Stunde für alle Jahrgänge. Dieses ist eine Herausforderung, da unsere Personalsituation immer noch sehr ungünstig ist.
Ein Schulbrief folgt in den nächsten Tagen.
Viele Grüße
Ihre RSZ
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19.02.22
Die Realschule im Bezirk Zollverein bedankt sich herzlich bei der RGE und der Stadt Essen.
Die Unterstützung durch die Ordnungskräfte war eine wertvolle Hilfe bei unseren Schulanmeldungen.
Wir hoffen auf eine weitere Kooperation im nächsten Schuljahr bzw. bei unseren nächsten Schulveranstaltungen.
Ihre RSZ
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16.02..2022
Die Anmeldungen finden wie geplant an der Realschule im Bezirk Zollverein statt.
Am 17.02.2022 haben die Schülerinnen und Schüler einen Studientag.
Kommen sie gut durch die Wetterlage.
Ihre RSZ
11.02.2022
Liebe Schulgemeinschaft,
am 17.02.2022 bis zum 19.02.2022 finden wieder die Anmeldungen für die neue 5te Klasse statt.
am 17.02.2022 von 9.00 bis 16.00 Uhr
am 18.02.2022 von 9.00 bis 16.00 Uhr
am 19.02.2022 von 9.00 bis 12 Uhr
Bitte halten sie alle Unterlagen bereit (u.a. Zeugnisse, Ausweise, Maserimpfnachweis, Geburtsurkunde, Aufnahmeformulare der Grundschule).
Es gilt die 2G+ Regelung. Ordnungskräfte werden den Impfstatus am Eingang kontrollieren. Bitte halten sie ihren Impfausweis bereit.
Für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule findet am 17.02.2022 ein Studientag statt. Die Klassenlehrer(Innen) werden die Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden Aufgaben versorgen.
Am 18.02.2022 wird es zu Planänderungen, aufgrund der Anmeldungen kommen, näheres s. Vertretungsplan.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre RSZ
08.02.2022
Sekretariat ist heute eingeschränkt erreichbar.
07.02.2022
Sekretariat ist heute eingeschränkt erreichbar.
03.02.2022
Übersicht Quarantäne im Blog und unter Formulare.
15.01.2022
Aufgrund eines Krankheitsfalls ist das Sekretariat wieder nicht erreichbar. Krankmeldungen bitte direkt an die Klassenlehrer(Innen).
Wir bitten um ihr Verständnis.
23.01.2022
Liebe Schulgemeinschaft,
derzeit kann es, aufgrund der aktuellen Lage und des Krankenstandes, zu vermehrten Unterrichtsausfällen kommen.
Wir bitten um ihr Verständnis. Nach Möglichkeit werden Unterrichtsmaterialien auf Logineo LMS bereitgestellt.
Viele Grüße
RSZ
21.01.2022
Sekretariat eingeschränkt erreichbar (21.01.2022). Krankmeldungen bitte direkt an die Klassenlehrer(Innen).
12.01.22
Liebe Schulgemeinschaft,
am 17.01.2022 findet an der RSZ eine schulinterne Lehrerfortbildung statt. Die Schülerinnen und Schüler der RSZ haben an diesem Tag einen Studientag.
Lernmaterial wird über die Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung gestellt.
am 18.01.2022 endet der Unterricht um 12 Uhr. Es finden Kurzstunden statt.
Viele Grüße
Ihre RSZ
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06.01.2022
Die neuste Schulmail erreichte uns:
Hier das "Kurze":
Es müssen ab dem 10 Januar wieder alle getestet werden, unabhängig vom Impfstatus.
Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, sowie für das gesamte Schulpersonal.
VG Ihre RSZ
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Liebe Schulgemeinschaft,
die RSZ wünscht allen ein frohes neues Jahr 2022.
Auch dieses Jahr wird viele neue Herausforderungen mit sich bringen. Es wird uns alle viel Kraft und Energie kosten. Doch ich bin zuversichtlich, dass wir auch dieses "besondere" Jahr gemeinsam und mit vereinter Stärke meistern werden.
RSZ - Unsere Schule -
Viele Grüße
Jörg Hendrix
stellv. Schulleiter
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17.12.2021
Die RSZ wünscht der Schulgemeinschaft frohe Feiertage und einen guten Rutsch in das Jahr 2022.
Liebe Schulgemeinschaft,
das Jahr neigt sich, wie jedes Jahr, wieder dem Ende zu. Ein neues Jahr liegt vor uns.
Es ist Zeit allen Beteiligten und Mitgliedern unserer Schule ein
herzliches Dankeschön
auszusprechen!
Die RSZ wünscht allen viel Gesundheit, gute Erholung, viele ruhige Momente und einen erfolgreichen Start in das Jahr 2022.
Eure RSZ
Informationen zu den letzten Tage vor den Ferien:
Am Mittwoch, den 22.12.2021 finden Kurzstunden statt.
Am Donnerstag, den 23.12.2021 findet der Unterricht als Klassenunterricht statt. Der Unterricht endet nach der zweiten Stunde.
Ab der dritten Stunde findet für das Kollegium der RSZ eine allgemeine Dienstbesprechung statt.
17.12.2021
Sekretariat eingeschränkt erreichbar. 17.12.2021.
15.12.2021
Sekretariat eingeschränkte Erreichbarkeit 13.12. - 15.12.2021. Krankheitsfall. Bitte Krankmeldungen direkt an die KlassenlehrerInnen.
12.12.2021
Sekretariat eingeschränkte Erreichbarkeit 13.12.2021. Krankheitsfall. Bitte Krankmeldungen direkt an die KlassenlehrerInnen.
VG
RSZ
03.12.2021
Das Sekretariat ist heute, 03.12.2021, nicht besetzt. Krankmeldungen bitte über die Klassenlehrer*Innen.
02.12.2021
Leider ist das Sekretariat immer noch unbesetzt.
01.12.2021
Am 02.12.2021 wird wieder die Maskenpflicht im Unterricht und am Sitzplatz eingeführt.
30.11.2021
Sekretariat eingeschränkte Erreichbarkeit.
29.11.2021
Sekretariat eingeschränkte Erreichbarkeit.
23.11.2021
Der M+E Info Truck ist da! Herzlich Willkommen!
Die neue Schulmail ist online! s. Blogbeitrag unten.
Wir bedanken uns herzlich bei der RGE Sicherheit für ihre Unterstützung beim Elternsprechtag!
Herzlich Willkommen an der RSZ:
Herr Baruwa
Frau Acharkaoui
Herr Wuttke
22.11.2021
Liebe Schulgemeinschaft,
Am 26.11.2021 findet ein Projekttag an der RSZ statt. Der Unterricht endet für die Schülerinnen und Schüler nach der vierten Stunde. Der Projektunterricht kann nach Bedarf der Lehrer*Innen verlängert werden.
Am 27.11.2021 findet unser Tag der offenen Tür statt. Uhrzeit von 9 bis 13 Uhr. Bei dieser Schulveranstaltung werden ausgewählte Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Die Teilnahme an dieser Unterrichtsveranstaltung ist verpflichtend.
VG
Ihre RSZ
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18.11.2021
Das Sekretariat ist heute, 18.11.2021, nur eingeschränkt erreichbar. Wenden Sie sich bitte direkt an ihre Klassenlehrer(Innen) oder an 100028@schule.nrw.de
VG
RSZ
12.11.2021
Das Sekretariat ist heute, 12.11.2021, nur eingeschränkt erreichbar. Wenden Sie sich bitte direkt an ihre Klassenlehrer(Innen) oder an 100028@schule.nrw.de
VG
RSZ
03.11.2021
Tag der offenen Tür
27.11.2021
10.00 - 13.00 Uhr
Es finden Führungen und interessante, informative Einblicke in unser Schulleben statt.
- Jahrgänge 5 bis 6 zeigen
Schnupperunterricht
-Jahrgänge 7 bis 10 zeigen
interessante Projekte/Workshops/
Demonstrationen
Anmeldungen für folgende Termine:
10.00 Uhr, 10.30 Uhr, 11.00 Uhr, 11.30 Uhr, 12.00 Uhr, 12.30 Uhr
Freie Plätze können vor Ort vergeben werden.
Bitte telefonisch, per Email oder per Kontaktformular auf der Schulhomepage
www.rsz-essen.de
Anmeldetermine neue 5.Klasse Schuljahr 2022/2023
17.02.2022 – 19.02.2022
(Uhrzeiten werden noch veröffentlicht)
Kennenlern-Nachmittag neue 5.Klasse
Wird noch veröffentlicht
(unter Vorbehalt)
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01.11.2021
Liebe Schulgemeinschaft,
die neuste Schulmail erreichte uns heute.
Ab Montag, den 01.11.2021, entfällt die Maskenpflicht innerhalb des Unterrichts.
Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten.
Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Ein weiterer Schritt Richtung Normalität.
VG
Eure RSZ
Hier die komplette Schulmail:
">>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
bereits in der SchulMail vom 6. Oktober 2021 hatte ich angekündigt, dass die Landesregierung beabsichtige, die Maskenpflicht in den Schulen ab dem 2. November 2021 auch in den Unterrichtsräumen aufzuheben.
Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.
Konkret bedeutet dies:
Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beabsichtigt, den vorgenannten Erlass in den kommenden Tagen an die Gesundheitsämter zu versenden. Wir werden Sie über den weiteren Inhalt zu Beginn der nächsten Woche entsprechend informieren.
Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter"
07.10.2021
Das WC Gebäude ist in den Pausen geöffnet. Bitte nur max. drei Schülerinnen und Schüler gleichzeitig! Haltet das WC sauber.
05.10.2021
Sekretariat ist nur eingeschränkt erreichbar.
04.10.2021
Sekretariat ist nur eingeschränkt erreichbar.
30.09.2021
Das Kollegium der RSZ kommt morgen seinem Fortbildungsauftrag, im Rahmen der Kooperation mit dem Ruhrmuseum, nach.
Morgen findet der Unterricht in den Klassen 5 bis 10 in Kurzstundenform statt.
Der Unterricht endet um 11.45 Uhr.
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28.09.2021
Ein herzliches Willkommen an:
Herr Darvishsefat, Vertretungslehrer
den abgeordneten Lehrkräften:
Frau Guthke
Frau Kirchhof
Frau Körner
Herr Hau-Stein
Frau Schneppel
Herr Völker-Osterwald
Frau Schneppel
Frau Wachs
Herr Zapke
Auf gute Zusammenarbeit und viel Erfolg an unserer RSZ
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Liebe Schulgemeinschaft,
der Stundenplan in der Version 3 startet am 04.10.2021. Es wurden die neuen Lehrkräfte in den Plan eingebaut und weitere Fächer können angeboten werden.
Wir bedanken uns herzlich bei den unterstützenden Realschulen!
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23.09.2021
Die Anmeldungen zur Herbstschule sind ab sofort möglich.
Montags bis freitags, 11.10.21 bis zum 15.10.21
von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Gelsenkirchener Str. 138a, 45309 Essen,
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13.09.2021
Aufgrund der Erkrankung des Sekretariats sind wir nur eingeschränkt erreichbar. Krankmeldungen bitte direkt an die Klassenleitungen.
VG
Eure
RSZ
10.09.2021
Liebe Schulgemeinschaft,
die neue Schulmail erreichte uns:
Folgende Regelungen gelten:
Neuregelung der Quarantäne in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen
Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen
- Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.
Maskenpflicht
- Weiterhin Einhaltung der Hygieneregeln und der Maskenpflicht im Unterricht und im Gebäude.
Zusätzliche schulische Testung an weiterführenden Schulen
An weiterführenden Schulen muss flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden. Dies gilt nicht für Grund- und Förderschulen sowie weitere Schulen mit Primarstufen, an denen mit dem „Lolli“-Test-Verfahren getestet wird. Aufgrund der hohen Sensitivität der PCR-Pooltestungen ist ein zusätzlicher Corona-Test nicht erforderlich.
Testtage an der RSZ: Montag, Mittwoch und Freitag
die 3G-SchülerInnen müssen nicht getestet werden.
Wegfall der Dokumentation von Sitzplänen
Gemäß § 1 Absatz 2 der Coronabetreuungsverordnung war bislang die Dokumentation der Platzverteilung durch Sitzpläne erforderlich. Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen, die eine Kontaktverfolgung nur in Ausnahmefällen vorsieht, wird diese Dokumentationspflicht mit der bereits vorbereiteten Änderung der Coronabetreuungsverordnung entfallen. Im Einzelfall kann es aber zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden nach wie vor nötig sein, die Sitzordnung einer Klasse oder eines Kurses kurzfristig zu rekonstruieren.
Durchsetzung der Zugangsbeschränkungen an Schulen bei Verweigerung von Maske oder Test
Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten.
Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben.
Und hier die Schulmail komplett:
">>>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Umgang mit dem Thema „Quarantäne“ in Schulen beschäftigt uns seit dem Beginn des Schuljahres immer wieder. Mit der SchulMail vom 17. August 2021 konnte ich über einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) an die Gesundheitsbehörden informieren. Mit diesem Erlass sollte der Weg geebnet werden, um die Zahl der von Quarantäne betroffenen Schülerinnen und Schüler spürbar einzugrenzen. Nach den Beschlüssen der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister vom 6. September 2021 eröffnen sich nunmehr für das MAGS weitere Möglichkeiten zur Präzisierung des Personenkreises, der von Quarantänen betroffen ist. Vor allem darüber will ich Sie mit dieser SchulMail informieren.
Neuregelung der Quarantäne in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen
Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen
Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.
Ein solches Vorgehen ist zur Sicherstellung eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz aus Sicht eines wirksamen Infektionsschutzes vertretbar, wenn
die Schule die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen - einschließlich des korrekten Lüftens der Klassenräume (AHA+L) – beachtet hat und
die betroffenen Schülerinnen, Schüler oder Lehrkräfte alle weiteren vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen, insbesondere zur Maskenpflicht und den regelmäßigen Testungen, beachtet haben.
Konkret bedeutet dies, dass die Einhaltung aller Hygieneregeln einschließlich der Maskentragung in Innenräumen eine Bedingung für die gezielte Quarantänisierung nur der infizierten Personen darstellt. Da die Schulen über ein Hygienekonzept verfügen und mit der Geltung der Regeln seit geraumer Zeit vertraut sind, ist auch von den Gesundheitsbehörden davon auszugehen, dass alle Vorgaben eingehalten wurden – und damit kein Anlass für weiterreichende Ausnahmeentscheidungen.
Erhält die zuständige Behörde also von der Schule keine gegenteiligen Hinweise auf besondere Umstände, ist keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen. Dies gilt auch für die Betreuung von Kindern in Rahmen des Offenen Ganztags und weiterer schulischer Betreuungsangebote.
Wichtig ist darüber hinaus, dass in den Fällen, in denen in der Schule Ausnahmen insbesondere von der Pflicht zur Maskentragung bestehen (zum Beispiel im Sportunterricht), diese Ausnahmen klar dokumentiert sind und die sonstigen Regeln (z.B. Abstand) so weit wie möglich eingehalten werden. Erhalten die zuständigen Behörden keine gegenteiligen Hinweise durch die Schule, ist auch in diesen Fällen keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ohnehin ausgenommen.
Die zuständigen Gesundheitsbehörden sind durch den neuen Erlass des MAGS gehalten, ihre infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen unter Beachtung dieser Vorgaben zu treffen.
Den erwähnten Erlass des MAGS werde ich Ihnen über die Schulaufsichtsbehörden zur Verfügung stellen. Aus gegebenem Anlass möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass es auch zukünftig nicht die Aufgabe von Schulleitungen ist, Quarantäneanordnungen zu treffen – selbst wenn im Einzelfall die zuständigen Gesundheitsbehörden unter Hinweis auf ihre Arbeitsbelastung darum bitten.
Zusätzliche schulische Testung an weiterführenden Schulen
An weiterführenden Schulen muss flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden. Dies gilt nicht für Grund- und Förderschulen sowie weitere Schulen mit Primarstufen, an denen mit dem „Lolli“-Test-Verfahren getestet wird. Aufgrund der hohen Sensitivität der PCR-Pooltestungen ist ein zusätzlicher Corona-Test nicht erforderlich.
Als Alternative zur regelmäßigen dritten Testung in der Woche hätte aus Gründen eines effektiven Infektionsschutzes bei eingeschränkten Quarantänen nur ein kompliziertes System zusätzlicher individueller Testungen der Kontaktgruppen von infizierten Personen zur Verfügung gestanden.
Eine dritte regelhafte Testung gibt dahingegen zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens und trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren nach der aktuellen Coronaschutzverordnung außerhalb der Schule mit einem schulischen Testnachweis von sonstigen Testpflichten befreit sind.
Um den weiterführenden Schulen eine angemessene Vorbereitungszeit auf den neuen Testrhythmus einzuräumen, wird die neue Vorgabe zur dritten Testung erst ab Montag, 20. September 2021, gelten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei einer dreimaligen Testung pro Woche die Testungen grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag durchzuführen sind. Dadurch gestaltet sich der Testablauf übersichtlich und trägt der „Geltungsdauer“ von Selbsttests besser Rechnung. Die bekannten Ausnahmen bei teilzeitschulischen Bildungsgängen gelten fort; anderweitige, in besonderen Fällen erforderliche Ausnahmen sind von den Schulleiterinnen und Schulleitern im Einvernehmen mit den Schulaufsichtsbehörden zu regeln.
Wegfall der Dokumentation von Sitzplänen
Gemäß § 1 Absatz 2 der Coronabetreuungsverordnung war bislang die Dokumentation der Platzverteilung durch Sitzpläne erforderlich. Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen, die eine Kontaktverfolgung nur in Ausnahmefällen vorsieht, wird diese Dokumentationspflicht mit der bereits vorbereiteten Änderung der Coronabetreuungsverordnung entfallen. Im Einzelfall kann es aber zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden nach wie vor nötig sein, die Sitzordnung einer Klasse oder eines Kurses kurzfristig zu rekonstruieren.
„Freitestungen“ von Kontaktpersonen
Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken. Auch dazu kann es erforderlich sein, die Sitzordnung einer Lerngruppe kurzfristig zu rekonstruieren (siehe oben).
Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen. Die Tests werden über den Gesundheitsfonds des Bundes finanziert (vgl. § 14 Test-Verordnung Bund).
Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil. Diese Regelung gilt nicht für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal.
Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.
Durchsetzung der Zugangsbeschränkungen an Schulen bei Verweigerung von Maske oder Test
Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktper