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Neuigkeiten an der RSZ 19.09.22

Aktualisiert: 19. Sept. 2022

19.09.2022


Heute startet endlich unser Pilotprojekt mit der RGE Sicherheit.


Hierzu unserem Schulträger und der RGE ein herzliches Dankeschön!


Die RGE wird sich zusätzlich um die Einhaltung unserer Schulordnung kümmern und so für eine angenehme Lernatmosphäre innerhalb der Schule sorgen.


Weiterhin wird das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes kontrolliert und schulfremden Personen hilfreich zur Seite gestanden.


VG


RSZ

25.08.2022


Leider ist heute das Sekretariat, wegen Krankheit, nicht erreichbar. Bei Fragen und weiteren Angelegenheiten verwenden sie bitte die Emailfunktion oder das Kontaktformular.


Wir erinnern an die heutigen Kurzstundenregelung. Der Unterricht endet nach der 6ten Stunde, um 12 Uhr.


VG RSZ


24.8.2022


Die Anmeldetermine für die neue Klasse 5 23/24 sind nun auf der Homepage zu finden.

Das Betriebspraktikum ist auf den


28.11.2022-16.12.2022


terminiert.


VG


RSZ

22.08.2022


Aufgrund der zu erwartenden Temperaturn findet an den folgenden Tagen Unterricht in Kurzstundenform statt:


24.08.2022 und 25.08.2022 Kurzstunden


Am 30.08.2022 findet die "Erste Hilfe Fortbildung" für unser Kollegium statt.

Die Schülerinnen und Schüler haben an diesem Tag einen Studientag, aufgaben erhalten sie durch die Klassenleitungen.


VG RSZ


22.08.2022


Das Sekretariat ist heute und morgen, 22.08.2022 - 23.08.2022 , wegen Krankheit nicht besetzt.


VG RSZ



16.08.2022


Herzlich Willkommen an der RSZ!

- > Ihre Schule <-


5a Lopez Raum 106

5b Kilic Raum 113

5c Meller Raum 0.7

6a Matos Raum 13

6b Aml Raum 0.8 erkrankt, zusammengelegt mi t6c

6c Bückins Raum 0.8

7a Franken Raum 210

7b Paas Raum 3

7c Keskin Raum 101a

8a Pahsa Raum 10

8b Lieven Raum 2

8c Pelka Raum 14

9a Leuschner Raum 104

9b Palali Raum 4

9c Hassanabadi Raum 102

10a Hak Raum 205 erkrankt, zusammengelegt mit 10c

10b Back Raum 205 erkrankt, zusammengelegt mit 10c

10c Klimmasch Raum 205


Im Anschluss findet die Schulpflegschaftsversammlung statt. Ort: Raum 3


12.08.2022


Liebe Schulgemeinschaft,


der neue erste Stundenplan wird am Montag, den 15.08.2022, in der ersten Stunde, durch die Klassenlehrer:innen verteilt.


In den ersten beiden Stunden findet Klassenunterricht statt, danach beginnt der Unterricht nach Stundenplan.


Der Unterricht endet für alle Klassen nach der 5ten Stunde.


Ich erinnere und lade sie zudem herzlich zu den kommenden Klassenpflegschaftsversammlungen ein:


16.08.2022 um 17 Uhr in ihren Klassenräumen.


Im Anschluss findet die Schulpflegschaftsversammlung statt, für die gewählten Elternvertreter.


16.08.2022 um 18 Uhr Raum 3



Viele Grüße


Jörg Hendrix, stellv. Schulleiter


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07.08.2022


Liebe Schulgemeinschaft,


bald ist es wieder soweit! Das neue Schuljahr steht in den Startlöchern.


Nachprüfungen:


Die schriftlichen Prüfungen starten am 08.08.2022 um 9 Uhr. Die Nachprüflinge sollten rechtzeitig in der Schule sein!


Die mündlichen Prüfungen starten am 09.08.2022. Die Uhrzeiten wurden durch die Prüfer oder das Klassenteam bekanntgegeben.


Wer noch uninformiert sein sollte, kommt um 9 Uhr zur Schule bzw. ruft im Sekretariat an.


Unser Regelunterricht startet am 10.08.2022 um 8.00 Uhr. In den ersten drei Tagen findet, wie üblich, Projektunterricht statt.


Der Unterricht der Klasse 5 beginnt um 10 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler, sowie die Eltern versammeln sich hierzu auf dem Schulhof. Nach einer kleinen Einführung beginnt der Unterricht der 5ten Klasse. Das Ende wird ihnen dann bekannt gegeben (ca. 12.45 Uhr - 13.15 Uhr).


Unsere Schulleiterin Frau Brix wird auch noch weiterhin erkrankt sein.


Ich wünsche uns allen viel Erfolg und vor allem viel Spaß im Schuljahr 2022/2023! Es erwartet uns eine tolle, ereignisreiche Zeit!


Viele Grüße


Jörg Hendrix, stellvertretender Schulleiter der Realschule im Bezirk Zollverein.



05.07.2022


Liebe Schulgemeinschaft,


nach langer Zeit besuchen wieder über 500 Schülerinnen und Schüler die Realschule im Bezirk Zollverein.


Vielen Dank für ihr Vertrauen und gemeinsam werden wir unser Ziel:


"Unsere gute Schule"


erreichen.


Eure RSZ




29.06.2022



Von links nach rechts, von oben nach unten:

oben: Frau Paas, Herr Klimmasch, Frau Matthiesen (MPT), Frau Horlemann (VL), Frau Ergün (VL), Frau Kilic, Frau Keskin, Frau Matos, Frau Back, Herr Gebhardt (Obas), Frau Sritharan (LAA), Frau Schöning (Sek.), Herr Hendrix (stv.SL.), Herr Amler.


unten: Herr Hak, Herr Filip (VL), Herr Hassanabadi, Frau Hafezy (ILF), Frau Lieven, Herr Leuschner, Frau Bückins, Herr Budweg (HM), Herr Sellmann (Lerncoach), Frau Lopez



27.06.2022


Liebe Schulgemeinschaft,


die erste Ausgabe der Pottzeitung, der Schülerzeitung der RSZ ist nun online!




Viel Spaß beim Lesen!


Eure RSZ und vielen Dank an die Schülerzeitungs-AG


24.06.2022

Liebe Schulgemeinschaft,


noch sind Plätze frei:


Anmeldung zum Ferienprogramm:



Der RAA Verein NRW e.V. und das Kommunale Integrationszentrum Essen

bieten in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt Essen und mit Ihrer Schule ein für Sie kostenfreies schulisches Ferienprogramm an.


Erfahrene und qualifizierte studentische Honorarkräfte werden die Schüler*innen bei der Wiederholung und Vertiefung der Unterrichtsinhalte, vor allem in den Hauptfächern, unterstützen. Die Förderung findet in Kleingruppen in der Schule Ihres Kindes statt. Die Gruppen bestehen aus 8-12 Schüler*innen.

Beispielhafter Tagesablauf:

10:00 Uhr Ankunft und Lockerungsübungen

10:30 Uhr Lernzeit

12:00 Uhr Mittagspause

12:30 Uhr Lockerungsübungen

13:00 Uhr Lernzeit

14:00 Uhr ENDE



Viele Grüße


RSZ


23.06.2022


Sehr geehrte Schulgemeinschaft,


folgende wichtige Informationen schon vor dem neuen Schuljahr:


Die Nachprüfungen finden statt am:


08.08.2022 und 09.08.2022.


Die Schülerinnen und Schüler werden von den Klassenlehrer:innen informiert.


Der erste Schultag ist am:


10.08.2022


Beginn für die Klassen 6 bis 10 um 8.00 Uhr.



Beginn für die Klasse 5 um 10 Uhr.


Eine Materialliste können sie hier ansehen.



Weitere Informationen folgen.


02.06.2022


Sehr geehrte Schulgemeinschaft,


an folgenden Tagen finden an der RSZ Kurzstunden statt. Unterrichtsende: 11.45 Uhr.


03.06.2022

07.06.2022 ab der 3 Stunde Kurzstunden. Unterrichtsende 12.30

14.06.2022 Kurzstunden, Unterrichtsende um 11.45 Uhr


Viele Grüße


RSZ



19.05.2022


Das Sekretariat ist heute eingeschränkt erreichtbar. Krankheitsfall.

Krankmeldungen bitte online oder direkt an die Klassenleitungen.


die IPAD Kontrolle steht an. Bitte lassen sie die ausgeliehenen IPADs durch die Klassenlehrer:innen kontrollieren.


Die IPADs können dann entweder verlängert werden oder eine Rückgabe kann erfolgen.


09.05.2022


Wir bedanken uns bei der Feuerwehr und Polizei.


Heute findet der Crash Kurs NRW an unserer Schule statt.


Dieses Thema ist ein Thema für das eigene Leben!


Wir sind froh für solche Angebote.


Passt auf euch auf!


Eure RSZ


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Crash Kurs NRW: Realität erfahren. Echt hart.


„Crash Kurs NRW“ ist ein Verkehrsunfallpräventionsprogramm für junge Erwachsene, bei dem u. a. die Polizei NRW die Bildungseinrichtungen im Rahmen ihrer Mobilitätserziehung unterstützt. Das Programm richtet sich speziell an Jugendliche der 10. und 11. Jahrgangsstufe sowie an Berufsschülerinnen und Berufsschüler.

08.04.2022


Die RSZ wünscht schöne und erholsame Osterferien.


Der Unterricht beginnt wieder am 25.04.2022.



04.04.2022


Das Sekretariat ist weiterhin nicht erreichbar.


Bitt nutzen sie für Krankmeldungen das Onlineformular. Wenden sie sich bei Fragen bitte direkt an die Klassenteams, Emailadressen finden sie auf der Homepage.


Ebenso können sie die Schulemailadresse:


100028 at schule.nrw.de


nutzen.


Mit freundlichen Grüßen



28.03.2022


Online-Krankmeldungen sind nun per Formular möglich.

Ebenso die Anforderung von Schulbescheinigungen.


Bitte folgenden sie dem Link.


27.03.2022


Sehr geehrte Schulgemeinschaft,


leider ist wieder mit erhöhtem Unterrichtsausfall an der RSZ zu rechnen.

Derzeit befinden sich sich einige Kolleginnen und Kollegen im Krankstand.


Zudem ist die Klasse 10a auf Klassenfahrt.


Wir bitte um ihr Verständnis. Leider haben wir derzeit keine Alternativen.


Mit freundlichen Grüßen


Ihre RSZ

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21.03.2022

Liebe Erziehungsberechtigte,


die Aufnahmebestätigungen werden heute in die Dienstpost gegeben. Es werden alle Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz an der RSZ bekommen!


Wir freuen uns auf euch!


Viele Grüße


Eure RSZ


20.03.22


Liebe Schulgemeinschaft,


hier die neuste Schulmail:


Das wichtigste:

​​​​​​

Maskenpflicht:


Bis Samstag, 2. April

2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum

Tragen einer Maske in all

en Innenräumen der Schule vorsehen. Danach

endet diese Pflicht.


Testungen:


.Für Nordrhein-Westfalen hat

die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den

Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen

Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.


​​​​​​Mit freundlichen Grüßen


​​​​​​​J. Hendrix


18.03.2022


Das Sekretariat ist immer noch erkrankt und nicht erreichbar.


16.03.2022


Das Sekretariat ist immer noch erkrankt und nicht erreichbar.


15.03.2022


Das Sekretariat ist immer noch erkrankt und nicht erreichbar.



14.03.2022


Der Baubus ist da!


Das Sekretaritat ist heute nicht erreichbar.


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08.03.2022


Liebe Schulgemeinschaft,


seit Montag, den 07.03.2022 läuft unser neuer Stundenplan. Nächste Änderungen sind erst zum Mai (Neueinstellungen) zu erwarten.


Weiterhin laufen die ersten AG´s im Nachmittagsbereich an:


Unsere Schülerinnen und Schüler dürfen nun an AG´s mit den Themen:


- Schülerzeitung

- Karate

- Glück /Lebensberatung

- Sport-AG "Spiele aus aller Welt"

teilnehmen.


Viele Grüße


Eure


RSZ

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24.02.22




20.02.22


Liebe Schulgemeinschaft,


die Arbeiten an einer neuen Stundenplan Version, 2.0, haben begonnen. Nachdem der Start in das neue Schuljahr gesichert wurde, wird nun ein neues Stundenplan erstellt.


Ziel Unterrichtsbeginn ab der ersten Stunde für alle Jahrgänge. Dieses ist eine Herausforderung, da unsere Personalsituation immer noch sehr ungünstig ist.


Ein Schulbrief folgt in den nächsten Tagen.


Viele Grüße


Ihre RSZ


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19.02.22


Die Realschule im Bezirk Zollverein bedankt sich herzlich bei der RGE und der Stadt Essen.

Die Unterstützung durch die Ordnungskräfte war eine wertvolle Hilfe bei unseren Schulanmeldungen.


Wir hoffen auf eine weitere Kooperation im nächsten Schuljahr bzw. bei unseren nächsten Schulveranstaltungen.



Ihre RSZ

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16.02..2022


Die Anmeldungen finden wie geplant an der Realschule im Bezirk Zollverein statt.


Am 17.02.2022 haben die Schülerinnen und Schüler einen Studientag.


Kommen sie gut durch die Wetterlage.


Ihre RSZ


11.02.2022


Liebe Schulgemeinschaft,


am 17.02.2022 bis zum 19.02.2022 finden wieder die Anmeldungen für die neue 5te Klasse statt.


am 17.02.2022 von 9.00 bis 16.00 Uhr

am 18.02.2022 von 9.00 bis 16.00 Uhr

am 19.02.2022 von 9.00 bis 12 Uhr


Bitte halten sie alle Unterlagen bereit (u.a. Zeugnisse, Ausweise, Maserimpfnachweis, Geburtsurkunde, Aufnahmeformulare der Grundschule).


Es gilt die 2G+ Regelung. Ordnungskräfte werden den Impfstatus am Eingang kontrollieren. Bitte halten sie ihren Impfausweis bereit.


Für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule findet am 17.02.2022 ein Studientag statt. Die Klassenlehrer(Innen) werden die Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden Aufgaben versorgen.


Am 18.02.2022 wird es zu Planänderungen, aufgrund der Anmeldungen kommen, näheres s. Vertretungsplan.


Mit freundlichen Grüßen


Ihre RSZ

08.02.2022


Sekretariat ist heute eingeschränkt erreichbar.


07.02.2022


Sekretariat ist heute eingeschränkt erreichbar.


03.02.2022


Übersicht Quarantäne im Blog und unter Formulare.


15.01.2022


Aufgrund eines Krankheitsfalls ist das Sekretariat wieder nicht erreichbar. Krankmeldungen bitte direkt an die Klassenlehrer(Innen).


Wir bitten um ihr Verständnis.


23.01.2022


Liebe Schulgemeinschaft,


derzeit kann es, aufgrund der aktuellen Lage und des Krankenstandes, zu vermehrten Unterrichtsausfällen kommen.


Wir bitten um ihr Verständnis. Nach Möglichkeit werden Unterrichtsmaterialien auf Logineo LMS bereitgestellt.


Viele Grüße


RSZ



21.01.2022


Sekretariat eingeschränkt erreichbar (21.01.2022). Krankmeldungen bitte direkt an die Klassenlehrer(Innen).


12.01.22


Liebe Schulgemeinschaft,


am 17.01.2022 findet an der RSZ eine schulinterne Lehrerfortbildung statt. Die Schülerinnen und Schüler der RSZ haben an diesem Tag einen Studientag.


Lernmaterial wird über die Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung gestellt.


am 18.01.2022 endet der Unterricht um 12 Uhr. Es finden Kurzstunden statt.


Viele Grüße


Ihre RSZ


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06.01.2022


Die neuste Schulmail erreichte uns:


Hier das "Kurze":


Es müssen ab dem 10 Januar wieder alle getestet werden, unabhängig vom Impfstatus.


Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, sowie für das gesamte Schulpersonal.


VG Ihre RSZ

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Liebe Schulgemeinschaft,


die RSZ wünscht allen ein frohes neues Jahr 2022.

Auch dieses Jahr wird viele neue Herausforderungen mit sich bringen. Es wird uns alle viel Kraft und Energie kosten. Doch ich bin zuversichtlich, dass wir auch dieses "besondere" Jahr gemeinsam und mit vereinter Stärke meistern werden.


RSZ - Unsere Schule -


Viele Grüße


Jörg Hendrix

stellv. Schulleiter

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17.12.2021


Die RSZ wünscht der Schulgemeinschaft frohe Feiertage und einen guten Rutsch in das Jahr 2022.


Liebe Schulgemeinschaft,


das Jahr neigt sich, wie jedes Jahr, wieder dem Ende zu. Ein neues Jahr liegt vor uns.

Es ist Zeit allen Beteiligten und Mitgliedern unserer Schule ein


herzliches Dankeschön


auszusprechen!


Die RSZ wünscht allen viel Gesundheit, gute Erholung, viele ruhige Momente und einen erfolgreichen Start in das Jahr 2022.


Eure RSZ


Informationen zu den letzten Tage vor den Ferien:


Am Mittwoch, den 22.12.2021 finden Kurzstunden statt.

Am Donnerstag, den 23.12.2021 findet der Unterricht als Klassenunterricht statt. Der Unterricht endet nach der zweiten Stunde.


Ab der dritten Stunde findet für das Kollegium der RSZ eine allgemeine Dienstbesprechung statt.


17.12.2021


Sekretariat eingeschränkt erreichbar. 17.12.2021.


15.12.2021


Sekretariat eingeschränkte Erreichbarkeit 13.12. - 15.12.2021. Krankheitsfall. Bitte Krankmeldungen direkt an die KlassenlehrerInnen.


12.12.2021


Sekretariat eingeschränkte Erreichbarkeit 13.12.2021. Krankheitsfall. Bitte Krankmeldungen direkt an die KlassenlehrerInnen.


VG


RSZ


03.12.2021


Das Sekretariat ist heute, 03.12.2021, nicht besetzt. Krankmeldungen bitte über die Klassenlehrer*Innen.


02.12.2021


Leider ist das Sekretariat immer noch unbesetzt.


01.12.2021


Am 02.12.2021 wird wieder die Maskenpflicht im Unterricht und am Sitzplatz eingeführt.



30.11.2021

Sekretariat eingeschränkte Erreichbarkeit.


29.11.2021

Sekretariat eingeschränkte Erreichbarkeit.


23.11.2021


Der M+E Info Truck ist da! Herzlich Willkommen!

Die neue Schulmail ist online! s. Blogbeitrag unten.

Wir bedanken uns herzlich bei der RGE Sicherheit für ihre Unterstützung beim Elternsprechtag!

Herzlich Willkommen an der RSZ:


Herr Baruwa

Frau Acharkaoui

Herr Wuttke


22.11.2021


Liebe Schulgemeinschaft,


Am 26.11.2021 findet ein Projekttag an der RSZ statt. Der Unterricht endet für die Schülerinnen und Schüler nach der vierten Stunde. Der Projektunterricht kann nach Bedarf der Lehrer*Innen verlängert werden.


Am 27.11.2021 findet unser Tag der offenen Tür statt. Uhrzeit von 9 bis 13 Uhr. Bei dieser Schulveranstaltung werden ausgewählte Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Die Teilnahme an dieser Unterrichtsveranstaltung ist verpflichtend.


VG


Ihre RSZ


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18.11.2021



Das Sekretariat ist heute, 18.11.2021, nur eingeschränkt erreichbar. Wenden Sie sich bitte direkt an ihre Klassenlehrer(Innen) oder an 100028@schule.nrw.de


VG

RSZ


12.11.2021


Das Sekretariat ist heute, 12.11.2021, nur eingeschränkt erreichbar. Wenden Sie sich bitte direkt an ihre Klassenlehrer(Innen) oder an 100028@schule.nrw.de


VG

RSZ

03.11.2021


Tag der offenen Tür

27.11.2021

10.00 - 13.00 Uhr

Es finden Führungen und interessante, informative Einblicke in unser Schulleben statt.


- Jahrgänge 5 bis 6 zeigen

Schnupperunterricht


-Jahrgänge 7 bis 10 zeigen

interessante Projekte/Workshops/

Demonstrationen


Anmeldungen für folgende Termine:

10.00 Uhr, 10.30 Uhr, 11.00 Uhr, 11.30 Uhr, 12.00 Uhr, 12.30 Uhr


Freie Plätze können vor Ort vergeben werden.


Bitte telefonisch, per Email oder per Kontaktformular auf der Schulhomepage

www.rsz-essen.de

Anmeldetermine neue 5.Klasse Schuljahr 2022/2023

17.02.2022 – 19.02.2022

(Uhrzeiten werden noch veröffentlicht)


Kennenlern-Nachmittag neue 5.Klasse

Wird noch veröffentlicht

(unter Vorbehalt)

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01.11.2021


Liebe Schulgemeinschaft,


die neuste Schulmail erreichte uns heute.


Ab Montag, den 01.11.2021, entfällt die Maskenpflicht innerhalb des Unterrichts.


  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten.

  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.

  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.

  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.

  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Ein weiterer Schritt Richtung Normalität.


VG


Eure RSZ


Hier die komplette Schulmail:


">>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

bereits in der SchulMail vom 6. Oktober 2021 hatte ich angekündigt, dass die Landesregierung beabsichtige, die Maskenpflicht in den Schulen ab dem 2. November 2021 auch in den Unterrichtsräumen aufzuheben.

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.

  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.

  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.

  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.

  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beabsichtigt, den vorgenannten Erlass in den kommenden Tagen an die Gesundheitsämter zu versenden. Wir werden Sie über den weiteren Inhalt zu Beginn der nächsten Woche entsprechend informieren.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.


Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter"



07.10.2021

Das WC Gebäude ist in den Pausen geöffnet. Bitte nur max. drei Schülerinnen und Schüler gleichzeitig! Haltet das WC sauber.



05.10.2021


Sekretariat ist nur eingeschränkt erreichbar.


04.10.2021


Sekretariat ist nur eingeschränkt erreichbar.



30.09.2021


Das Kollegium der RSZ kommt morgen seinem Fortbildungsauftrag, im Rahmen der Kooperation mit dem Ruhrmuseum, nach.


Morgen findet der Unterricht in den Klassen 5 bis 10 in Kurzstundenform statt.

Der Unterricht endet um 11.45 Uhr.


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28.09.2021


Ein herzliches Willkommen an:


Herr Darvishsefat, Vertretungslehrer


den abgeordneten Lehrkräften:


Frau Guthke

Frau Kirchhof

Frau Körner

Herr Hau-Stein

Frau Schneppel

Herr Völker-Osterwald

Frau Schneppel

Frau Wachs

Herr Zapke


Auf gute Zusammenarbeit und viel Erfolg an unserer RSZ

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Liebe Schulgemeinschaft,


der Stundenplan in der Version 3 startet am 04.10.2021. Es wurden die neuen Lehrkräfte in den Plan eingebaut und weitere Fächer können angeboten werden.


Wir bedanken uns herzlich bei den unterstützenden Realschulen!



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23.09.2021


Die Anmeldungen zur Herbstschule sind ab sofort möglich.



Montags bis freitags, 11.10.21 bis zum 15.10.21

von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

Gelsenkirchener Str. 138a, 45309 Essen,


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13.09.2021


Aufgrund der Erkrankung des Sekretariats sind wir nur eingeschränkt erreichbar. Krankmeldungen bitte direkt an die Klassenleitungen.


VG


Eure


RSZ

10.09.2021


Liebe Schulgemeinschaft,


die neue Schulmail erreichte uns:


Folgende Regelungen gelten:


Neuregelung der Quarantäne in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen

Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen


- Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.


Maskenpflicht


- Weiterhin Einhaltung der Hygieneregeln und der Maskenpflicht im Unterricht und im Gebäude.


Zusätzliche schulische Testung an weiterführenden Schulen


An weiterführenden Schulen muss flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden. Dies gilt nicht für Grund- und Förderschulen sowie weitere Schulen mit Primarstufen, an denen mit dem „Lolli“-Test-Verfahren getestet wird. Aufgrund der hohen Sensitivität der PCR-Pooltestungen ist ein zusätzlicher Corona-Test nicht erforderlich.


Testtage an der RSZ: Montag, Mittwoch und Freitag


die 3G-SchülerInnen müssen nicht getestet werden.


Wegfall der Dokumentation von Sitzplänen

Gemäß § 1 Absatz 2 der Coronabetreuungsverordnung war bislang die Dokumentation der Platzverteilung durch Sitzpläne erforderlich. Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen, die eine Kontaktverfolgung nur in Ausnahmefällen vorsieht, wird diese Dokumentationspflicht mit der bereits vorbereiteten Änderung der Coronabetreuungsverordnung entfallen. Im Einzelfall kann es aber zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden nach wie vor nötig sein, die Sitzordnung einer Klasse oder eines Kurses kurzfristig zu rekonstruieren.



Durchsetzung der Zugangsbeschränkungen an Schulen bei Verweigerung von Maske oder Test

Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten.

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben.




Und hier die Schulmail komplett:


">>>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testung

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Umgang mit dem Thema „Quarantäne“ in Schulen beschäftigt uns seit dem Beginn des Schuljahres immer wieder. Mit der SchulMail vom 17. August 2021 konnte ich über einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) an die Gesundheitsbehörden informieren. Mit diesem Erlass sollte der Weg geebnet werden, um die Zahl der von Quarantäne betroffenen Schülerinnen und Schüler spürbar einzugrenzen. Nach den Beschlüssen der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister vom 6. September 2021 eröffnen sich nunmehr für das MAGS weitere Möglichkeiten zur Präzisierung des Personenkreises, der von Quarantänen betroffen ist. Vor allem darüber will ich Sie mit dieser SchulMail informieren.

Neuregelung der Quarantäne in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen

Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen

Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.

Ein solches Vorgehen ist zur Sicherstellung eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz aus Sicht eines wirksamen Infektionsschutzes vertretbar, wenn

  • die Schule die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen - einschließlich des korrekten Lüftens der Klassenräume (AHA+L) – beachtet hat und

  • die betroffenen Schülerinnen, Schüler oder Lehrkräfte alle weiteren vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen, insbesondere zur Maskenpflicht und den regelmäßigen Testungen, beachtet haben.

Konkret bedeutet dies, dass die Einhaltung aller Hygieneregeln einschließlich der Maskentragung in Innenräumen eine Bedingung für die gezielte Quarantänisierung nur der infizierten Personen darstellt. Da die Schulen über ein Hygienekonzept verfügen und mit der Geltung der Regeln seit geraumer Zeit vertraut sind, ist auch von den Gesundheitsbehörden davon auszugehen, dass alle Vorgaben eingehalten wurden – und damit kein Anlass für weiterreichende Ausnahmeentscheidungen.

Erhält die zuständige Behörde also von der Schule keine gegenteiligen Hinweise auf besondere Umstände, ist keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen. Dies gilt auch für die Betreuung von Kindern in Rahmen des Offenen Ganztags und weiterer schulischer Betreuungsangebote.

Wichtig ist darüber hinaus, dass in den Fällen, in denen in der Schule Ausnahmen insbesondere von der Pflicht zur Maskentragung bestehen (zum Beispiel im Sportunterricht), diese Ausnahmen klar dokumentiert sind und die sonstigen Regeln (z.B. Abstand) so weit wie möglich eingehalten werden. Erhalten die zuständigen Behörden keine gegenteiligen Hinweise durch die Schule, ist auch in diesen Fällen keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen.

Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ohnehin ausgenommen.

Die zuständigen Gesundheitsbehörden sind durch den neuen Erlass des MAGS gehalten, ihre infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen unter Beachtung dieser Vorgaben zu treffen.

Den erwähnten Erlass des MAGS werde ich Ihnen über die Schulaufsichtsbehörden zur Verfügung stellen. Aus gegebenem Anlass möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass es auch zukünftig nicht die Aufgabe von Schulleitungen ist, Quarantäneanordnungen zu treffen – selbst wenn im Einzelfall die zuständigen Gesundheitsbehörden unter Hinweis auf ihre Arbeitsbelastung darum bitten.

Zusätzliche schulische Testung an weiterführenden Schulen

An weiterführenden Schulen muss flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden. Dies gilt nicht für Grund- und Förderschulen sowie weitere Schulen mit Primarstufen, an denen mit dem „Lolli“-Test-Verfahren getestet wird. Aufgrund der hohen Sensitivität der PCR-Pooltestungen ist ein zusätzlicher Corona-Test nicht erforderlich.

Als Alternative zur regelmäßigen dritten Testung in der Woche hätte aus Gründen eines effektiven Infektionsschutzes bei eingeschränkten Quarantänen nur ein kompliziertes System zusätzlicher individueller Testungen der Kontaktgruppen von infizierten Personen zur Verfügung gestanden.

Eine dritte regelhafte Testung gibt dahingegen zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens und trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren nach der aktuellen Coronaschutzverordnung außerhalb der Schule mit einem schulischen Testnachweis von sonstigen Testpflichten befreit sind.

Um den weiterführenden Schulen eine angemessene Vorbereitungszeit auf den neuen Testrhythmus einzuräumen, wird die neue Vorgabe zur dritten Testung erst ab Montag, 20. September 2021, gelten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei einer dreimaligen Testung pro Woche die Testungen grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag durchzuführen sind. Dadurch gestaltet sich der Testablauf übersichtlich und trägt der „Geltungsdauer“ von Selbsttests besser Rechnung. Die bekannten Ausnahmen bei teilzeitschulischen Bildungsgängen gelten fort; anderweitige, in besonderen Fällen erforderliche Ausnahmen sind von den Schulleiterinnen und Schulleitern im Einvernehmen mit den Schulaufsichtsbehörden zu regeln.

Wegfall der Dokumentation von Sitzplänen

Gemäß § 1 Absatz 2 der Coronabetreuungsverordnung war bislang die Dokumentation der Platzverteilung durch Sitzpläne erforderlich. Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen, die eine Kontaktverfolgung nur in Ausnahmefällen vorsieht, wird diese Dokumentationspflicht mit der bereits vorbereiteten Änderung der Coronabetreuungsverordnung entfallen. Im Einzelfall kann es aber zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden nach wie vor nötig sein, die Sitzordnung einer Klasse oder eines Kurses kurzfristig zu rekonstruieren.

„Freitestungen“ von Kontaktpersonen

Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken. Auch dazu kann es erforderlich sein, die Sitzordnung einer Lerngruppe kurzfristig zu rekonstruieren (siehe oben).

Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen. Die Tests werden über den Gesundheitsfonds des Bundes finanziert (vgl. § 14 Test-Verordnung Bund).

Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil. Diese Regelung gilt nicht für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal.

Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.

Durchsetzung der Zugangsbeschränkungen an Schulen bei Verweigerung von Maske oder Test

Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten.

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben. Im Rahmen eines anhängigen Gerichtsverfahrens ist die Befugnis der Schulleitung zum Erlass von Schulverweisen problematisiert worden. Um hier für die notwendige Klarheit und Handlungssicherheit bei Ihnen zu sorgen, wird in der Coronabetreuungsverordnung eine Anpassung erfolgen. Damit wird klargestellt, dass Personen, die sich der Maskenpflicht oder der Testung verweigern, bereits kraft Gesetzes von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen sind und ebenfalls bereits kraft Gesetzes einem Betretungsverbot für das Schulgebäude unterliegen. Keine Schulleiterin und kein Schulleiter muss also zunächst einen Verwaltungsakt erlassen bzw. schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen ergreifen, um diese Rechtswirkungen (Unterrichtsausschluss und Betretungsverbot) herbeizuführen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aber nach wie vor gehalten, die betreffende Person ausdrücklich zum Verlassen des Schulgebäudes aufzufordern, wenn sie dem gesetzlichen Unterrichtsausschluss und Betretungsverbot nicht von sich aus Folge leistet.

Rechtlich bleibt es bei der Feststellung, dass die Abwesenheit im Unterricht wegen eines Unterrichtsauschlusses/Betretungsverbots zunächst kein unentschuldigtes Fehlen darstellt. Die fortdauernde, nicht medizinisch begründete Verweigerung von Schutzmaßnahmen (Maske, Testung) kann jedoch den Verdacht einer Schulpflichtverletzung begründen, mit entsprechenden Folgen auch für die Bewertung nichterbrachter Leistungsnachweise.

Ich hoffe, die Informationen in dieser SchulMail sind für Sie verständlich dargestellt und eine Hilfe bei Ihrer täglichen Arbeit. Von den neuen Regeln zur Quarantäne verspreche ich mir eine spürbare Unterstützung für Ihr Bemühen, allen Schülerinnen und Schülern einen störungsfreien Präsenzunterricht zu ermöglichen.


Mit freundlichen Grüßen


Mathias Richter


<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<"

09.09.2021

Leider ist das Sekretariat weiterhin erkrankt. Krankmeldungen bitte direkt an die KlassenlehrerInnen.


08.09.2021


Heute ist das Sekretariat aufgrund von Krankheit nur eingeschränkt erreichbar.


03.09.2021


Liebe Eltern und Schüler,


der neue Stundenplan startet am Montag. Über Webuntis ist er einsehbar. Wir hoffen eure KlassenlehrerInnen haben euch bereits informiert.


Für einen leichteren Start hier der jeweilige Unterrichtsbeginn der jeweiligen Klassen:


5a: 1 Stunde Englisch

5b: 1 Stunde Kunst

5c: zur 2 Stunde Politik

6a: 1 Stunde Mathematik

6b: zur 3 Stunde Deutsch

6c: 1 Stunde ErgD

7a: zur 2 Stunde WP-7 Schulhof

7b: zur 2 Stunde WP-7 Schulhof

7c: 1 Stunde Geschichte

8a: 1 Stunde Physik

8b: zur 4 Stunde WP-8

8c: 1 Stunde Politik

9a: 1 Stunde Deutsch

9b: 1 Stunde Kunst

9c: 1 Stunde Englisch

10a: 1 Stunde Englisch

10b: 1 Stunde Sport


VG


Eure RSZ


18.08.2021


Liebe Schulgemeinschaft,


In den ersten drei Tagen findet Projektunterricht statt. Einen Ablaufplan erhalten die Schülerinnen und Schüler an dem heutigen Tag.


Unterrichtsbeginn: 8.00 Uhr und Ende des Unterrichts: 12.45 Uhr


Neue 5te klasse


18.08.2021

Unterrichtsbeginn: 10.30 Uhr Unterrichtsende: 11.30 Uhr


ab 19.08.2021


Unterrichtsbeginn: 8.00 Uhr und Ende des Unterrichts: 12.45 Uhr


Wir wünschen allen einen erfolgreichen Schulstart.


08.08.2021

Liebe Schulgemeinschaft,


die neuste Schulmail erreichte uns. Hier eine Zusammenfassung und im Anhang die vollständige Email des Schulministeriums.


Für den Schulbetrieb ab dem 18.08.2021 gilt:


1.Rückkehr aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands


Schülerinnen und Schüler:


Nachweispflicht bezüglich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus (Impf-, Test-, Genesenen-Nachweis). Bei der Einreise nach Deutschland sind zudem je nach Ausreisegebiet spezielle Anmelde- und Quarantänepflichten zu beachten.

Die Testpflicht nach der Einreise aus dem Ausland besteht neben der Schultestung und entfällt durch diese nicht.


Schulpersonal:


Für die Beschäftigten verweise ich auf die Verpflichtung gemäß § 7 Absatz 3 Coronaschutzverordnung, bei Wiederaufnahme des Dienstes ein negatives Testergebnis vorzulegen (Ausnahme: Geimpfte und genesene Personen).


2. Hygienekonzept


- weiterhin AHA-Regel

- Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht


3. Testungen

Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen Testungen an den Schulen sowie der Testzyklus erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen.


In den weiterführenden Schulen kommen wie bisher die Antigen-Selbsttests, in den Grund- und Förderschulen sowie weiteren Schulen mit Primarstufe die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz.



4 Einschulungsfeiern


Dies gilt für unsere neuen 5ten Klassen


Besonders für die Schulneulinge ist der Start des neuen Schuljahres mit viel Aufregung verbunden. Über die Schulaufsicht wurden die Schulen der Primarstufe zum Anfang der Sommerferien über die derzeit gültigen Verfahrensweisen zum Hygiene- und Gesundheitsschutz zur Begrüßung der Schulneulinge informiert.

Das bedeutet insbesondere nach dem heutigen Stand, dass die bekannten Hygienemaßnahmen bei der Einschulungsfeier einzuhalten sind:

  • das Tragen von Masken,

  • die Einhaltung von Mindestabständen,

  • die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden.

Nach § 1 Absatz 6 Satz 3 der Coronabetreuungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Coronaschutzverordnung gelten für die Einschulungsfeiern die Regelungen für Kulturveranstaltungen entsprechend. Soweit danach nicht ohnehin ein Testnachweis erforderlich ist, gilt – wie für die Erstklässlerinnen und Erstklässler – eine Empfehlung zur Testung auch für alle anderen an der Einschulungsfeier teilnehmenden Personen (Eltern, sonstige Begleitpersonen), um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zum Schulstart zu gewährleisten.


5. Impfungen


Die Europäische Arzneimittelbehörde hat der EU-Kommission die Zulassung der Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren empfohlen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts rät zur Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können allerdings auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten. Die Möglichkeit zur Impfung besteht in Arztpraxen und unter Einbeziehung von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten seit dem 22. Juli 2021 auch in allen Impfzentren.


Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird nicht vom Impfstatus der Schülerinnen und Schüler abhängen.


Ungeimpft:


Für alle (in Präsenz unterrichteten) Schülerinnen und Schüler ohne nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung sind gemäß § 1 Abs. 2 b Coronabetreuungsverordnung auch im Schuljahr 2021/22 bis auf Weiteres wöchentlich zwei Tests in der Schule verpflichtet durchzuführen (s. hierzu Punkt 5).


Geimpft oder nachweislich genesen:


Für nachweislich geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler besteht dagegen keine Testpflicht mehr in den Schulen. Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung regelt hierzu: Eine Immunisierung durch Impfung oder Genesung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleich.


Soweit die Schulmail. Sollten uns neue Informationen vorliegen, werden wir diese zeitnah veröffentlichen.


Eure RSZ


27.07.2021


Wir sagen herzlichen Dank und auf Wiedersehen:


Frau Seegers

Frau Yakubi


Wir sagen herzlich Willkommen:


Frau Bückins

Frau Sritharan

Herr Palabiyik


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15.07.2021


Liebe Schulgemeinschaft,


folgende Terminierung gilt für die Nachprüfungen in den Sommerferien 2021.


Schriftliche Nachprüfungen:


12.08.2021: Mathematik, Englisch und WP Ökonomie. Uhrzeit: 8.00 Uhr

13.08.2021: Deutsch. Uhrzeit: 8.00 Uhr


mündliche Nachprüfungen:


16.08.2021: Mathematik, Englisch und WP Ökonomie. Uhrzeit: 8.55 Uhr bis 13.15 Uhr

17.08.2021: Deutsch. Uhrzeit: 8.55 Uhr bis 13.15 Uhr.


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21.06.2021

Nach einer erfolgreichen Prüfung entlassen wir am 25.06.2021 unseren 10ten Jahrgang.

Ein Einladungsschreiben für die Eltern erfolgt postalisch und auf unserer Homepage.


Wir danken jetzt allen 10ern für die schöne Zeit und wünschen allen alles Liebe und Gute.


Bleibt gesund, geht fröhlich in euren weiteren Lebensweg und bleibt im Herzen bei uns.


Eure RSZ

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18.06.2021


Am 25.06.2021 findet für die Klassen 5 bis 9 Distanzlernen statt. Aufgaben werden von den LehrerInnen auf Logineo LMS hochgeladen.

________________________________________________________

18.06.2021

Liebe Schulgemeinschaft,


Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen.


Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter


Die neue Schulmail erreichte uns gestern.


"

>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in Nordrhein-Westfalen sind für uns alle eine große Erleichterung. Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hat die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen auf den Prüfstand gestellt. Wir halten eine Anpassung der Pflicht zum Tragen von Schutzmasken an die geänderte Infektionslage für angemessen und verantwortbar. Die Coronabetreuungsverordnung wird daher kurzfristig angepasst. Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Freiwilligkeit, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen, bedingt, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.

Ich danke Ihnen erneut für Ihre Anstrengungen, mit denen das Infektionsgeschehen an Schulen so effektiv bekämpft bzw. eingedämmt wurde. Der Wegfall der Maskenpflicht im Außenbereich wird den Schulalltag angesichts der sommerlichen Temperaturen für die letzten Schulwochen hoffentlich ein wenig angenehmer machen."

________________________________________________________


10.06.2021


Essen, den 11.06.2021



Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,



herzlich laden wir Sie zu unserem Schnuppertag für den neuen 5ten Jahrgang an unserer Schule ein! Alle Eltern bekommen ein Einladungsschreiben per Post, mit der Zuweisung der jeweiligen Klasse.


Er findet statt am:


Freitag, 18.06.2021


Für die Klasse 5c


8:00 Uhr bis 9:00 Uhr

Ort: Turnhalle

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Für die Klasse 5b


10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Ort: Turnhalle

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Für die Klasse 5a


12:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Ort: Turnhalle



Nach einer Begrüßung durch die Schulleitung werden Ihre Kinder ihre Klasse und Klassenlehrer(Innen) kennenlernen. An diesem Tag erhalten Sie Informationen rund um unsere Schule.


Unsere Schule finden Sie unter folgender Adresse:



Realschule im Bezirk Zollverein

Gelsenkirchener Str. 138a

45309 Essen

Tel.: 0201-8561430

Homepage: www.rsg-essen.de



Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen


________________________

Brix, Schulleitung


Bitte beachten:

Bringen Sie bitte einen aktuellen Negativtest (nicht älter als 48 Stunden), eine Genesenen Bescheinigung oder den Impfausweis (wenn vollgeimpft) mit.

09.06.2021

Der Baubusanhänger ist da.


21.05.2021


Die Planung für die ZP10 M umfasst folgenden Zeitplan:


ZP 10 M:

Testung:8.30 Uhr

Beginn:9.00 Uhr



Abgabe Teil 1: 9.30 Uhr

Abgabe Teil 2: 11.10 Uhr


Für die Klassen 5 - 9 findet der Unterricht, an diesem Tag, im Distanzlernen statt.


Die ZP 10 wird in 5 Teilgruppen geschrieben. Den jeweiligen Gruppenraum erfahren die Schülerinnen und Schüler am Prüfungstag. Während der gesamten Schulzeit muss eine medizinische Maske getragen werden und der Anstand zw. den Sitzplätzen 1.5m betragen.

Trinkpausen sind kurzzeitig gestattet.


Es erfolgt eine Dokumentation über den Sitzplatz und die Anwesenheit.


VG


RSZ


20.05.2021


Liebe Schulgemeinschaft,


die neue Schulmail erreichte uns:


Für die RSZ gelten ab 31.05.2021 nun folgenden Regeln:


ab Montag, 31. Mai 2021, kehrt die RSZ, bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.


- die zweimalige Testung muss beibehalten werden

- Differenzierungsunterricht (Religion/PP/WP-Kurse) dürfen stattfinden.

- für besonderem Prüfungssituationen darf der Schulbetrieb angepasst werden (Informationen erfolgen über die Klassenleitung und der Homepage)


VG


RSZ


Und hier die Schulmail


Schulmail vom 20.05.2021


">>>>>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

SchulMail: Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf der Grundlage der aktuellen Fassung der Coronabetreuungsverordnung findet derzeit der Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ganz überwiegend im Wechselunterricht, in einer geringeren Zahl von Fällen wegen hoher Inzidenzwerte noch im reinen Distanzunterricht statt. Ausgenommen von diesen Einschränkungen sind Abschlussklassen und ein Teil der Förderschulen.

Nordrhein-Westfalen hat mit diesem Unterrichtskonzept auf dem Höhepunkt der dritten Welle der Pandemie einer nachhaltigen Infektionsprävention den Vorrang gegeben. Inzwischen weist mehr als die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte eine stabile Inzidenz von unter 100 auf. Hinzu kommt, dass in Nordrhein-Westfalen schon in der 12. Kalenderwoche das erste Mal in den Schulen getestet wurde; seit dem Ende der Osterferien erfolgen stabil zwei pflichtige Tests pro Woche. In den Grund- und Förderschulen steht zudem seit dem 10. Mai 2021 mit dem Lolli-Test ein sehr sensitives und altersgerechtes Testverfahren zur Verfügung.


Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht

Auch aus diesen Gründen kehren ab Montag, 31. Mai 2021, grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung fort.

Bereits jetzt stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nahezu täglich durch Allgemeinverfügung den Kreis der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften (Kreise und kreisfreie Städte) ausdrücklich fest, so dass keine neuen, zusätzlichen Verfahrensregeln implementiert werden müssen. Auch für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 sollen die allgemeinen Regeln gelten:

  • An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;

  • danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;

  • die aktuelle, vor allem auch schulorganisatorisch motivierte Regelung des § 1 Absatz 14 Coronabetreuungsverordnung, wonach Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.

Zur Erinnerung: Unverzichtbare schriftliche Leistungsnachweise können schon derzeit von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen und Jahrgangsstufen in der Schule selbst abgelegt werden.

Mit den dargestellten Regeln wenden wir in Nordrhein-Westfalen die bundeseinheitlichen Vorgaben der sog. „Notbremse“ (§ 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz) an. Diese Regeln gewährleisten durch die Bindung an Inzidenzwerte und mehrtägige Übergangsfristen die notwendige Planungssicherheit. Wir sind voller Zuversicht, dass die deutlich gesunkenen Infektionszahlen, der erhebliche Impffortschritt, die Beibehaltung der zweimal pro Woche stattfindenden verpflichtenden Tests in den Schulen sowie die Beachtung der Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen diese Planungssicherheit für fünf Wochen Präsenzunterricht bis zum Beginn der Schulferien Anfang Juli ermöglichen werden. Zu einer vollständigen Information gehört allerdings auch, Sie darüber zu unterrichten, dass aufgrund eines denkbaren Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang bitten, sich anhand der im Internet verfügbaren Informationen des MAGS oder auch der örtlichen Gesundheitsbehörden auf dem Laufenden zu halten.

Hinweise zu den aktuellen Hygienevorgaben für den Schulbetrieb finden Sie unter folgendem Link: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten/impfungen-infektionsschutz-hygiene-masken

Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke

Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest oder in Grundschulen, Förderschulen und einem Teil der Schulen mit Primarstufe einem Lolli-Test unterziehen. Die dadurch im Vergleich zum ersten Schulhalbjahr deutlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur Grundlage für einen täglichen Unterricht in Klassen- und Kursstärke, sondern auch Voraussetzung dafür, dass über den Unterricht im Klassenverband hinaus eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht erfolgen kann. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Aufteilung in E- und G-Kurse – so wie es mit der SchulMail vom 22. April 2021 bereits für den Wechselunterricht ermöglicht wurde.

Mir ist bewusst, dass der Übergang vom Wechselunterricht in einen durchgängigen Präsenzunterricht die Schulen vor unterschiedlich große Herausforderungen stellt. Insbesondere in den weiterführenden Schulen, in denen in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien vielfach noch schriftliche sowie mündliche Prüfungen erfolgen, die unter

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